Anspruch auf Blindenhund gegenüber der Krankenkasse
Kategorie: Recht | 18. September 2017
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Blinder mit einem Langstock nur unzureichend versorgt sein kann, wenn die Orientierung durch Schwerhörigkeit zusätzlich beeinträchtigt wird (Az. L 16/4 KR 65/12).
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Quelle: www.datev.de