Anspruch auf staatliche Ruhestandsrente nach Geschlechtsumwandlung nur als unverheiratete Person ist rechtswidrige Ungleichbehandlung

Kategorie: Recht | 5. Dezember 2017

Laut EU-Generalanwalt Bobek ist eine im nationalen Recht gestellte Anforderung, dass eine Person, die sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hat, nur dann einen Anspruch auf eine staatliche Ruhestandsrente hat, wenn sie unverheiratet ist, rechtswidrig (Rs. C-451/16).

Weitere Informationen: Anspruch auf staatliche Ruhestandsrente nach Geschlechtsumwandlung nur als unverheiratete Person ist rechtswidrige Ungleichbehandlung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Nagetierbefall im Urlaubshotel? – Reisepreisminderung wegen . . . ...

Der Kläger forderte vom Reiseveranstalter u. a. die Rückzahlung eines . . . ... [weiterlesen]

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung . . . ...

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen . . . ... [weiterlesen]

Archiv