Anspruch auf Übernahme höherer Kosten für ein leihweise beschafftes Pflegebett
Kategorie: Recht | 27. Februar 2018
Laut SG Detmold besteht ein Anspruch auf Übernahme höherer Kosten für ein leihweise beschafftes Pflegebett, wenn dies in der pflegerischen Situation des Klägers begründet ist (Az. S 18 P 121/16).
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Quelle: www.datev.de