Anspruch auf Übernahme in beamtenähnliches Verhältnis

Kategorie: Steuern und Recht | 10. August 2023

Das LAG Köln hat das Erzbistum Köln verurteilt, die Klägerin rückwirkend zum 01.01.2021 in ein beamtenähnliches Verhältnis zu übernehmen und den Differenzbetrag zu ihrer bisherigen Vergütung nachzuzahlen (Az. 4 Sa 371/23).

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Quelle: www.datev.de

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