Anspruch auf Übernahme in beamtenähnliches Verhältnis
Kategorie: Steuern und Recht | 10. August 2023
Das LAG Köln hat das Erzbistum Köln verurteilt, die Klägerin rückwirkend zum 01.01.2021 in ein beamtenähnliches Verhältnis zu übernehmen und den Differenzbetrag zu ihrer bisherigen Vergütung nachzuzahlen (Az. 4 Sa 371/23).
Quelle: www.datev.de