Anspruch auf unentgeltliche Kopie der eigenen Examensklausuren

Kategorie: Steuern und Recht | 8. Juni 2021

Das Landesjustizprüfungsamt muss einem Examensabsolventen eine kostenfreie Kopie seiner Klausuren der zweiten juristischen Staatsprüfung nebst Prüfergutachten in Papierform oder einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung stellen. Dies hat das OVG NRW auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung entschieden (Az. 16 A 1582/20).

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Quelle: www.datev.de

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