Anspruch auf Versorgung mit einem Blindenführhund für blinde MS-Patientin

Kategorie: Recht | 11. Dezember 2017

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass eine Gehbehinderung aufgrund einer MS-Erkrankung grundsätzlich kein Hindernis für eine Versorgung mit einem Blindenführhund ist (Az. L 16/1 KR 371/15).

Weitere Informationen: Anspruch auf Versorgung mit einem Blindenführhund für blinde MS-Patientin

Quelle: www.datev.de

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