Anspruch eines Arbeitslosen auf Leistungsfortzahlung von Arbeitslosengeld während einer Arbeitsunfähigkeit nur bei vorherigem Bezug von Arbeitslosengeld, nicht bei vorausgehender Urlaubsabgeltung des Arbeitgebers

Kategorie: Steuern und Recht | 4. Juli 2022

Das LSG Sachsen hat entschieden, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit nur besteht, wenn vorher Arbeitslosengeld bezogen wurde oder zumindest ein Anspruch darauf gegeben war (Az. L 3 AL 151/19).

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Quelle: www.datev.de

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