Anspruch eines Versicherten gegen die Krankenkasse auf Versorgung mit PET-CT bei Prostatakarzinom

Kategorie: Recht | 2. Dezember 2019

Wenn bei unterstelltem operablem Primärkarzinom ein Zuwarten einen (schnelleren) tödlichen Krankheitsverlauf innerhalb eines kürzeren, überschaubaren Zeitraums mit großer Wahrscheinlichkeit bedeuten würde und es kein anderes geeignetes diagnostisches Verfahren mehr gibt, muss die Krankenkasse die Kosten für die Versorgung mit PET-CT übernehmen. So entschied das SG Karlsruhe (Az. S 9 KR 795/18).

Weitere Informationen: Anspruch eines Versicherten gegen die Krankenkasse auf Versorgung mit PET-CT bei Prostatakarzinom

Quelle: www.datev.de

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