Ansprüche aus sog. Tierhalterhaftung können bei eigenem Verschulden ausscheiden
Kategorie: Steuern und Recht | 2. September 2024
Ansprüche aus sog. Tierhalterhaftung können bei eigenem Verschulden des Geschädigten gegen sich selbst und einer mitwirkenden Gefahr des eigenen Hundes ausscheiden. So entschied das LG Köln (Az. 2 O 207/23).
Quelle: www.datev.de