Anstoß an knapp fünf Zentimeter in Parkbucht hineinragenden Begrenzungsstein – kein Schadensersatzanspruch

Kategorie: Recht | 9. März 2020

Das AG München wies die Klage einer Pkw-Fahrerin gegen die Grundstückseigentümerin auf Ersatz des aus einem Anstoß gegen den zwischen Hauswand und Parkbucht gesetzten Begrenzungsstein resultierenden Schadens ab. Die Beschädigung sei auf einen Fahrfehler der Klägerin zurückzuführen (Az. 155 C 5506/19).

Weitere Informationen: Anstoß an knapp fünf Zentimeter in Parkbucht hineinragenden Begrenzungsstein – kein Schadensersatzanspruch

Quelle: www.datev.de

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