Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in Sachen "Galopp-Rennbahn" erfolglos

Kategorie: Recht | 20. September 2017

Der BGH hat den Antrag des Frankfurter Renn-Klubs e.V., die Zwangsvollstreckung einstweilen einzustellen, zurückgewiesen (Az. XII ZR 76/17).

Weitere Informationen: Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in Sachen "Galopp-Rennbahn" erfolglos

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

5.000 Euro Entschädigung für Facebook-Nutzer wegen . . . ...

In der gegen Meta Platforms Ireland betriebenen Klage hat die . . . ... [weiterlesen]

Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni . . . ...

Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit . . . ... [weiterlesen]

Archiv