Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in Sachen "Galopp-Rennbahn" erfolglos

Kategorie: Recht | 20. September 2017

Der BGH hat den Antrag des Frankfurter Renn-Klubs e.V., die Zwangsvollstreckung einstweilen einzustellen, zurückgewiesen (Az. XII ZR 76/17).

Weitere Informationen: Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in Sachen "Galopp-Rennbahn" erfolglos

Quelle: www.datev.de

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