Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in Sachen "Galopp-Rennbahn" erfolglos
Kategorie: Recht | 20. September 2017
Der BGH hat den Antrag des Frankfurter Renn-Klubs e.V., die Zwangsvollstreckung einstweilen einzustellen, zurückgewiesen (Az. XII ZR 76/17).
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Quelle: www.datev.de