Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Air Berlin abgewiesen

Kategorie: Recht | 11. Dezember 2017

Das LAG Berlin-Brandenburg hat den Antrag der Personalvertretung Kabine der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen und damit eine Entscheidung des ArbG Berlin bestätigt. Eine Untersagung der Betriebsstillegung komme bei der Sachlage nicht in Betracht (Az. 6 TaBVGa 1484/17).

Weitere Informationen: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Air Berlin abgewiesen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Private Equity: Verlautbarung des Vorstandes der . . . ...

In jüngerer Zeit kommt es wiederholt zu Transaktionen im Markt . . . ... [weiterlesen]

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im . . . ...

Konjunkturelle Abschwächung im zweiten Quartal Nach der spürbaren Belebung zu . . . ... [weiterlesen]

Archiv