Antragsrecht für Kfz-Steuer-Befreiung für behinderte Person geht nach deren Tod auf Rechtsnachfolger über

Kategorie: Steuern | 17. Februar 2020

Das Antragsrecht für eine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für eine behinderte Person geht nach deren Tod auf den Rechtsnachfolger über. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 13 K 1012/18).

Weitere Informationen: Antragsrecht für Kfz-Steuer-Befreiung für behinderte Person geht nach deren Tod auf Rechtsnachfolger über

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Zum Streitwert der Anfechtung eines Gewinnfeststellungsbescheids, . . . ...

Bei der Ermittlung des Streitwerts einer Anfechtungsklage ist wegen einer . . . ... [weiterlesen]

Werterhöhung des Teilwerts einer Pensionszusage unterliegt . . . ...

Die Erhöhung des Teilwerts einer Pensionszusage kann als „Leistung aus . . . ... [weiterlesen]

Archiv