Anwaltliche Prägung der Tätigkeit eines Syndikus – mindestens 60 % erforderlich

Kategorie: Recht | 21. November 2019

Für die anwaltliche Prägung des Arbeitsverhältnisses ist entscheidend, dass die anwaltliche Tätigkeit den Kern oder Schwerpunkt der Tätigkeit darstellt, mithin das Arbeitsverhältnis durch die anwaltliche Tätigkeit beherrscht wird. Ein Anteil von 65 % anwaltlicher Tätigkeit liegt am unteren Rand des für eine anwaltliche Prägung des Arbeitsverhältnisses Erforderlichen. So entschied der BGH (Az. AnwZ (Brfg) 63/17). Darauf wies die BRAK hin.

Weitere Informationen: Anwaltliche Prägung der Tätigkeit eines Syndikus – mindestens 60 % erforderlich

Quelle: www.datev.de

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