Anwaltsvertrag kann als Fernabsatzvertrag widerruflich sein

Kategorie: Recht | 2. Februar 2018

Der BGH hat entschieden, dass Anwaltsverträge den Regeln für den Fernabsatz unterfallen und als solche widerrufen werden können. Der Schutz der Verbraucher gebiete es, die Normen des Fernabsatzrechts auch hier anzuwenden (Az. IX ZR 204/16). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.

Weitere Informationen: Anwaltsvertrag kann als Fernabsatzvertrag widerruflich sein

Quelle: www.datev.de

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