Anweisung und Erlass einer Straßenbeitragssatzung durch Kommunalaufsichtsbehörde sind rechtlich zulässig

Kategorie: Recht | 15. Januar 2018

Laut VGH Hessen sind eine kommunalrechtliche Anweisung der Aufsichtsbehörde gegenüber einer Stadt und der Erlass einer Straßenbeitragssatzung durch die Kommunalaufsichtsbehörde jedenfalls bei defizitärer Haushaltslage der Stadt rechtlich zulässig (Az. 8 A 1485/13).

Weitere Informationen: Anweisung und Erlass einer Straßenbeitragssatzung durch Kommunalaufsichtsbehörde sind rechtlich zulässig

Quelle: www.datev.de

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