Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Kategorie: Steuern und Recht | 23. Januar 2023

Durch das Gesetz vom 20.12.2022 wurde der § 138f Absatz 4 Satz 1 AO an die Vorgabe der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.03.2021 zur Änderung der EU-Amtshilferichtlinie angepasst. Die Rn. 248 des BMF-Schreibens vom 29.03.2021 zur Anwendung der Vorschriften zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wird durch dieses BMF-Schreiben an die geänderte gesetzliche Regelung angepasst (Az. IV A 3 – S-0304 / 19 / 10006 :013 und IV B 1 – S-1317 / 19 / 10058 :011).

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Quelle: www.datev.de

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