Anwendung des § 8 Abs. 2 AStG in der bis zum 30.06.2021 geltenden Fassung

Kategorie: Steuern und Recht | 20. Dezember 2024

Das BMF hat sein Schreiben vom 17. März 2021 (BStBl I S. 342) angepasst (Az. IV B 5 – S 1351/19/10002 :001).

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Quelle: www.datev.de

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