Anwendung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a EStG bei Beiträgen an berufsständische Versorgungseinrichtungen

Kategorie: Steuern | 9. Juli 2020

Das BMF übersendet die aktualisierte Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a EStG erbringen (Az. IV C 3 – S-2221 / 19/ 1 0058 :001).

Weitere Informationen: Anwendung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a EStG bei Beiträgen an berufsständische Versorgungseinrichtungen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Die Vereinfachungsvorschläge beim Nachhaltigkeits-Reporting im Überblick . . .

Mit dem Omnibus 1-Paket schlägt die EU-Kommission eine Vereinfachung der . . . ... [weiterlesen]

Phishing bei Reisebuchung: Kein Anspruch auf . . . ...

Lt. AG München besteht kein Schadensersatzanspruch einer Kundin gegen ihre . . . ... [weiterlesen]

Archiv