Anwendung eines Hyaluron-Pens derzeit nicht ohne heilkundliche Erlaubnis zulässig

Kategorie: Recht | 2. März 2020

Die Betreiberin eines Nagelstudios bot in der Vergangenheit u. a. Schulungen mit einem Hyaluron-Pen an. Das VG Aachen entschied, dass die Anwendung eines Hyaluron-Pens derzeit nicht ohne heilkundliche Erlaubnis zulässig ist. Zur Klärung bedürfe es der Einholung eines fachärztlichen Gutachtens (Az. 5 L 1404/19).

Weitere Informationen: Anwendung eines Hyaluron-Pens derzeit nicht ohne heilkundliche Erlaubnis zulässig

Quelle: www.datev.de

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