Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO)

Kategorie: Steuern | 13. Dezember 2017

Das BMF teilt mit, dass im Anwendungserlass zur Abgabenordnung die Regelung zu § 154 AO mit Wirkung ab 1. Januar 2018 durch dieses BMF-Schreiben neu gefasst wird (Az. IV A 3 – S-0325 / 17 / 10001).

Weitere Informationen: Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO)

Quelle: www.datev.de

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