Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG 2018)

Kategorie: Steuern | 18. Januar 2018

Das BMF hat dringliche Fragen des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. und der Deutschen Kreditwirtschaft zur Anwendung des Investmentsteuergesetzes in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung insbesondere zu folgenden Themen beantwortet: Zuordnung von Kapitalbeteiligungen bei Wertpapierleihe und Wertpapierpensionsgeschäft, Erstattungsverfahren nach § 7 Abs. 5 InvStG 2018 und zulässige Vermögensgegenstände eines Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 26 Nr. 4 und 5 InvStG 2018 (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 16 / 10010 :016).

Weitere Informationen: Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG 2018)

Quelle: www.datev.de

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