Anwendungsfragen zum InvStG 2018 – Bestimmung des anwendbaren Teilfreistellungssatzes

Kategorie: Steuern | 12. September 2017

Das BMF hat zur Ermittlung des nach § 20 InvStG i. V. m. § 2 Abs. 6 – 9 InvStG anwendbaren Teilfreistellungssatzes gegenüber den Verbänden Stellung genommen. Erläutert wird, unter welchen Voraussetzungen ein Aktienfonds, ein Mischfonds oder ein Immobilienfonds vorliegt, auf den die Teilfreistellung nach § 20 InvStG anzuwenden ist (Az. IV C 1 S-1980-1 / 16 / 10010 :001).

Weitere Informationen: Anwendungsfragen zum InvStG 2018 – Bestimmung des anwendbaren Teilfreistellungssatzes

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit . . .

Der Bundestag hat am 10.10.2024 erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung . . . ... [weiterlesen]

Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung sowie . . . ...

Das BMF hat am 11.10.2024 den Referentenentwurf einer „Verordnung zur . . . ... [weiterlesen]

Archiv