Anwendungsfragen zum InvStG 2018 – Bestimmung des anwendbaren Teilfreistellungssatzes
Kategorie: Steuern | 12. September 2017
Das BMF hat zur Ermittlung des nach § 20 InvStG i. V. m. § 2 Abs. 6 – 9 InvStG anwendbaren Teilfreistellungssatzes gegenüber den Verbänden Stellung genommen. Erläutert wird, unter welchen Voraussetzungen ein Aktienfonds, ein Mischfonds oder ein Immobilienfonds vorliegt, auf den die Teilfreistellung nach § 20 InvStG anzuwenden ist (Az. IV C 1 S-1980-1 / 16 / 10010 :001).
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Quelle: www.datev.de