Anwendungsfragen zum InvStG 2018: Selbst­de­kla­ra­ti­on von In­vest­ment­fonds oder An­teil­klas­sen i. S. d. § 10 InvStG 2018 so­wie von Spe­zi­al-In­vest­ment­fonds

Kategorie: Steuern | 21. September 2017

Das BMF hat für eine Übergangsphase zugelassen, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbegünstigung nach § 10 InvStG 2018 auch dann gewährt wird, wenn ein Investmentfonds erst bis zum 30. Juni 2018 seine Anlagebedingungen entsprechend anpasst. Auch einem Spezial-Investmentfonds wird eine entsprechend längere Frist zur Anpassung seiner Anlagebedingungen eingeräumt (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 16 / 10010 :009).

Weitere Informationen: Anwendungsfragen zum InvStG 2018: Selbst­de­kla­ra­ti­on von In­vest­ment­fonds oder An­teil­klas­sen i. S. d. § 10 InvStG 2018 so­wie von Spe­zi­al-In­vest­ment­fonds

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Neue Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025 . . .

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmer ihre elektronischen Registrierkassen . . . ... [weiterlesen]

Anwendung der Mitteilungsverordnung ab 2025 . . .

Das BMF hat das Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung (MV) ab 2025 . . . ... [weiterlesen]

Archiv