Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG

Kategorie: Steuern | 23. Februar 2018

Das BMF hat sein Schreiben vom 03.04.2017 zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG in einigen Punkten geändert (Az. IV C 1 – S-2299 / 16 / 10002).

Weitere Informationen: Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG

Quelle: www.datev.de

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