Anwerbungs- und Vermittlungsmonopol der Bundesagentur für Arbeit in Gesundheits- und Pflegeberufen gilt auch für betriebliche Ausbildungen
Kategorie: Recht | 20. November 2019
Das Anwerbungs- und Vermittlungsmonopol der Bundesagentur für Arbeit, wonach die Anwerbung in und die Arbeitsvermittlung aus bestimmten Staaten für eine Beschäftigung in Gesundheits- und Pflegeberufen nur von der BA durchgeführt werden darf, gilt auch für betriebliche Ausbildungen. So das BVerwG (Az. 1 C 41.18).
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Quelle: www.datev.de