Anwohner müssen Lebensäußerungen von Kranken und Behinderten hinnehmen
Kategorie: Recht | 1. April 2020
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat eine Beschwerde von Anwohnern eines Pflegeheims gegen die Ablehnung ihres Eilantrags zurückgewiesen. Die Nachbarn hatten sich gegen die Vollziehung der Baugenehmigung für einen Anbau gewandt, insbesondere mit der Begründung, dass die schon derzeit mit der Nutzung des Pflegeheims verbundene, ganz enorme „Geräuschkulisse“ näher an ihr Grundstück heranrücke (Az. 10 B 312/20).
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Quelle: www.datev.de