Anwohner müssen Lebensäußerungen von Kranken und Behinderten hinnehmen

Kategorie: Recht | 1. April 2020

Das OVG Nordrhein-Westfalen hat eine Beschwerde von Anwohnern eines Pflegeheims gegen die Ablehnung ihres Eilantrags zurückgewiesen. Die Nachbarn hatten sich gegen die Vollziehung der Baugenehmigung für einen Anbau gewandt, insbesondere mit der Begründung, dass die schon derzeit mit der Nutzung des Pflegeheims verbundene, ganz enorme „Geräuschkulisse“ näher an ihr Grundstück heranrücke (Az. 10 B 312/20).

Weitere Informationen: Anwohner müssen Lebensäußerungen von Kranken und Behinderten hinnehmen

Quelle: www.datev.de

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