Apple wehrt sich mit Erfolg gegen die Eintragung von "MI PAD" als Unionsmarke für elektronische Geräte und Dienstleistungen in der (Tele-)Kommunikation

Kategorie: Recht | 5. Dezember 2017

Das EuG bestätigte, dass das Zeichen „MI PAD“ nicht als Unionsmarke eingetragen werden kann. Apple wehrte sich somit mit Erfolg gegen die Eintragung des Zeichens als Unionsmarke für elektronische Geräte und Dienstleistungen in der (Tele-)Kommunikation (Rs. T-893/16).

Weitere Informationen: Apple wehrt sich mit Erfolg gegen die Eintragung von "MI PAD" als Unionsmarke für elektronische Geräte und Dienstleistungen in der (Tele-)Kommunikation

Quelle: www.datev.de

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