Arbeitgeber müssen Pflegekräfte vor Überlastung schützen – z. B. durch Mindestbesetzung

Kategorie: Recht | 23. August 2017

Laut ArbG Kiel ist die Vorgabe einer Mindestbesetzung mit Pflegepersonal eine Maßnahme, mit der einer Gesundheitsgefährdung der eigenen Beschäftigten durch Überlastung begegnet werden kann. Daher sei der Spruch einer Einigungsstelle, der eine Schichtbesetzung mit einer bestimmten Zahl von Pflegekräften für bestimmte Belegungssituationen vorschreibe, nicht per se rechtswidrig (Az. 7 BV 67c/16).

Weitere Informationen: Arbeitgeber müssen Pflegekräfte vor Überlastung schützen – z. B. durch Mindestbesetzung

Quelle: www.datev.de

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