Arbeitgeber müssen Pflegekräfte vor Überlastung schützen – z. B. durch Mindestbesetzung

Kategorie: Recht | 23. August 2017

Laut ArbG Kiel ist die Vorgabe einer Mindestbesetzung mit Pflegepersonal eine Maßnahme, mit der einer Gesundheitsgefährdung der eigenen Beschäftigten durch Überlastung begegnet werden kann. Daher sei der Spruch einer Einigungsstelle, der eine Schichtbesetzung mit einer bestimmten Zahl von Pflegekräften für bestimmte Belegungssituationen vorschreibe, nicht per se rechtswidrig (Az. 7 BV 67c/16).

Weitere Informationen: Arbeitgeber müssen Pflegekräfte vor Überlastung schützen – z. B. durch Mindestbesetzung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Das Heizungsgesetz kommt . . .

Das sog Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 . . . ... [weiterlesen]

Forderung nach dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuer in . . . ...

Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt fordern, in der Gastronomie dauerhaft den ermäßigten . . . ... [weiterlesen]

Archiv