Arbeitgeber müssen Pflegekräfte vor Überlastung schützen – z. B. durch Mindestbesetzung
Kategorie: Recht | 23. August 2017
Laut ArbG Kiel ist die Vorgabe einer Mindestbesetzung mit Pflegepersonal eine Maßnahme, mit der einer Gesundheitsgefährdung der eigenen Beschäftigten durch Überlastung begegnet werden kann. Daher sei der Spruch einer Einigungsstelle, der eine Schichtbesetzung mit einer bestimmten Zahl von Pflegekräften für bestimmte Belegungssituationen vorschreibe, nicht per se rechtswidrig (Az. 7 BV 67c/16).
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Quelle: www.datev.de