Arbeitnehmereigenschaft eines DFB-Schiedsrichters

Kategorie: Steuern und Recht | 2. Mai 2025

Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist für DFB-Schiedsrichter nicht eröffnet, hat das ArbG Bonn in einem anhängigen Klageverfahren entschieden und den Rechtsstreit an das LG Frankfurt am Main verwiesen (Az. 4 Ca 2061/24).

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Quelle: www.datev.de

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