Arbeitnehmereigenschaft eines DFB-Schiedsrichters
Kategorie: Steuern und Recht | 2. Mai 2025
Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist für DFB-Schiedsrichter nicht eröffnet, hat das ArbG Bonn in einem anhängigen Klageverfahren entschieden und den Rechtsstreit an das LG Frankfurt am Main verwiesen (Az. 4 Ca 2061/24).
Quelle: www.datev.de