Arbeitnehmerunterkunft in Worms-Rheindürkheim darf errichtet werden
Kategorie: Recht | 22. Dezember 2017
Die von der Stadt Worms genehmigte Arbeitnehmerunterkunft in Worms-Rheindürkheim kann realisiert werden, die Baugenehmigung verletzt keine Rechte der benachbarten Grundstückseigentümer. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 L 1384/17.MZ).
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Quelle: www.datev.de