Arbeitslosengeld für Filmschaffende
Kategorie: Recht | 24. März 2020
Das LSG Nordrhein-Westfalen entschied, dass eine Kostümbild-Assistentin und Garderobiere für Filmgesellschaften auch bei einem auf bis zu zehn Wochen befristeten Vertrag, der Verlängerungsklauseln enthält, von welchen auch Gebrauch gemacht wird, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat (Az. L 9 AL 6/18).
Weitere Informationen: Arbeitslosengeld für Filmschaffende
Quelle: www.datev.de