Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt auch bei Auslandsaufenthalt

Kategorie: Recht | 28. August 2017

Eine in Deutschland getroffene Feststellung von Arbeitsunfähigkeit als Grundlage für den Erhalt von Krankengeld verliert grundsätzlich ihre Wirkung nicht dadurch, dass sich der Versicherte danach überwiegend im EU-Ausland aufhält. So entschied das LSG Rheinland-Pfalz (Az. L 5 KR 135/16).

Weitere Informationen: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt auch bei Auslandsaufenthalt

Quelle: www.datev.de

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