Arbeitsunfall eines Bestatters beim Anheben eines Leichnams

Kategorie: Recht | 1. August 2018

Ein Bestatter, der beim Anheben eines Leichnams ein Verhebetrauma erleidet, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung und kann die Feststellung eines Arbeitsunfalls verlangen. Das entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 6 U 1695/18).

Weitere Informationen: Arbeitsunfall eines Bestatters beim Anheben eines Leichnams

Quelle: www.datev.de

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