Artikel 344 und 345 MwStSystRL – Sonderregelung für Anlagegold – Verzeichnis der befreiten Goldmünzen 2020

Kategorie: Steuern | 7. November 2019

Das BMF macht die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2020 die Kriterien des Artikels 344 Abs. 1 Nr. 2 MwStSystRL erfüllen und von der EU-Kommission am 29. Oktober 2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, ergänzend bekannt (Az. III C 1 – S-7068 / 19 / 10002 :001).

Weitere Informationen: Artikel 344 und 345 MwStSystRL – Sonderregelung für Anlagegold – Verzeichnis der befreiten Goldmünzen 2020

Quelle: www.datev.de

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