Asbestexposition eines Kochs nicht nachgewiesen
Kategorie: Steuern und Recht | 19. Oktober 2022
Ein Tumor des Rippenfells ist nicht als Berufskrankheit anzuerkennen, wenn die Asbestexposition eines Kochs nicht nachgewiesen wird. So entschied das Hessische LSG (Az. L 3 U 205/18).
Quelle: www.datev.de