Atemwegserkrankung eines Karosseriemeisters wird als Berufskrankheit entschädigt

Kategorie: Recht | 18. Juli 2017

Berufskrankheiten stehen – ebenso wie Arbeitsunfälle – unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaft erkannte die Atemwegserkrankung eines Karosseriemeisters – der beruflich über viele Jahre entsprechenden Gefahrstoffen ausgesetzt war – in einem Fall vor dem LSG Hessen als Berufskrankheit Nr. 4302 an (Az. L 3 U 59/13).

Weitere Informationen: Atemwegserkrankung eines Karosseriemeisters wird als Berufskrankheit entschädigt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bundeskabinett beschließt Rentenanpassung 2025 . . .

Das Bundeskabinett hat am 30. April 2025 die Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 . . . ... [weiterlesen]

Inflationsrate im April 2025 voraussichtlich +2,1 . . .

Die Inflationsrate in Deutschland wird im April 2025 voraussichtlich +2,1 . . . ... [weiterlesen]

Archiv