Atemwegserkrankung eines Karosseriemeisters wird als Berufskrankheit entschädigt

Kategorie: Recht | 18. Juli 2017

Berufskrankheiten stehen – ebenso wie Arbeitsunfälle – unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaft erkannte die Atemwegserkrankung eines Karosseriemeisters – der beruflich über viele Jahre entsprechenden Gefahrstoffen ausgesetzt war – in einem Fall vor dem LSG Hessen als Berufskrankheit Nr. 4302 an (Az. L 3 U 59/13).

Weitere Informationen: Atemwegserkrankung eines Karosseriemeisters wird als Berufskrankheit entschädigt

Quelle: www.datev.de

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