Auch beim Handel mit FFP2-Masken muss sorgfältig geprüft werden, ob das geliefert wird, was bestellt wurde

Kategorie: Steuern und Recht | 31. März 2021

Auch beim Handel mit FFP2-Masken muss sorgfältig geprüft werden, ob das geliefert wird, was bestellt wurde. Das LG Köln entschied, dass einem Händler keine Ansprüche zustehen, der nicht ordentlich nachschaut, ob das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist und ob die Ware vom richtigen Hersteller stammt (Az. 91 O 17/20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BFH: Gestaltungsmissbrauch bei einer Grundstücksübertragung im . . . ...

Der BFH hatte zu klären, ob der Erwerb von Grundstücken . . . ... [weiterlesen]

BFH zu § 1 Abs. 5 . . . ...

Bei § 1 Abs. 5 AStG handelt es sich um . . . ... [weiterlesen]

Archiv