Auch Lebensmittellabore müssen auffällige Befunde melden
Kategorie: Recht | 11. Dezember 2017
Das VG Aachen entschied, dass auch private Labore, die im Rahmen ihrer Untersuchung von Lebensmitteln auffällige Befunde feststellen, diese der zuständigen Behörde melden müssen (Az. 7 K 1859/17).
Weitere Informationen: Auch Lebensmittellabore müssen auffällige Befunde melden
Quelle: www.datev.de