Auch Schöffen sind "gesetzliche Richter"

Kategorie: Recht | 2. Juli 2020

Nach dem Grundgesetz hat jeder das Recht auf seinen „gesetzlichen Richter“ (Art. 101 GG). Das Recht auf den gesetzlichen Richter gilt auch für Schöffen. Darauf wies das OLG Oldenburg hin (Az. 1 Ws 190/20).

Weitere Informationen: Auch Schöffen sind "gesetzliche Richter"

Quelle: www.datev.de

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