Auch Schöffen sind "gesetzliche Richter"

Kategorie: Recht | 2. Juli 2020

Nach dem Grundgesetz hat jeder das Recht auf seinen „gesetzlichen Richter“ (Art. 101 GG). Das Recht auf den gesetzlichen Richter gilt auch für Schöffen. Darauf wies das OLG Oldenburg hin (Az. 1 Ws 190/20).

Weitere Informationen: Auch Schöffen sind "gesetzliche Richter"

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Gericht bestätigt lange Verjährungsfristen . . .

Der Erbe eines jüdischen Kaufmanns und Schweizer Staatsbürgers, der 1932 . . . ... [weiterlesen]

Abfälle müssen von Wohnhäusern im Außenbereich . . . ...

Das VG Koblenz hat zwei Klagen gegen die Änderung des . . . ... [weiterlesen]

Archiv