Auch Teilzeitbeamtinnen haben nach 5 Jahren Dienstzeit Anspruch auf Altersgeld

Kategorie: Recht | 19. Dezember 2018

Der VGH Baden-Württemberg hat entschieden, dass Beamte und Beamtinnen bei einem Ausscheiden aus dem Dienst auch dann Anspruch auf Altersgeld haben, wenn sie in ihrer Dienstzeit von mindestens 5 Jahre in Teilzeit gearbeitet haben (Az. 4 S 2453/17).

Weitere Informationen: Auch Teilzeitbeamtinnen haben nach 5 Jahren Dienstzeit Anspruch auf Altersgeld

Quelle: www.datev.de

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