Auf das Krankengeld entfallende Rentenversicherungsbeiträge können nicht von der Einkommensteuer abgezogen werden
Kategorie: Steuern und Recht | 10. Juli 2023
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die vom Krankengeld einbehalten und abgeführt werden, können nicht steuermindernd bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Dies hat das FG Köln entschieden (Az. 11 K 1306/20).
Quelle: www.datev.de