Auf Rampe zum Festzelt ausgerutscht: kein Schadensersatz

Kategorie: Recht | 11. Mai 2018

Wer auf einer regennassen, aus Riffelblech angefertigten Aluminiumrampe zu einem Festzelt ausrutscht und stürzt, kann für eine hierdurch erlittene Verletzung allein verantwortlich sein. Das hat das OLG Hamm entschieden (Az. 9 U 149/17).

Weitere Informationen: Auf Rampe zum Festzelt ausgerutscht: kein Schadensersatz

Quelle: www.datev.de

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