Auf Wohnungsschlüssel nicht aufgepasst – Versicherungsschutz verloren

Kategorie: Recht | 7. August 2017

Wer durch Fahrlässigkeit den Diebstahl seines Wohnungsschlüssels ermöglicht, kann keinen Anspruch auf Entschädigung aus seiner Hausratversicherung haben, wenn mithilfe des Wohnungsschlüssels Gegenstände aus seiner Wohnung entwendet werden. So entschied das OLG Hamm (Az. 20 U 174/16).

Weitere Informationen: Auf Wohnungsschlüssel nicht aufgepasst – Versicherungsschutz verloren

Quelle: www.datev.de

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