Auf Wohnungsschlüssel nicht aufgepasst – Versicherungsschutz verloren
Kategorie: Recht | 7. August 2017
Wer durch Fahrlässigkeit den Diebstahl seines Wohnungsschlüssels ermöglicht, kann keinen Anspruch auf Entschädigung aus seiner Hausratversicherung haben, wenn mithilfe des Wohnungsschlüssels Gegenstände aus seiner Wohnung entwendet werden. So entschied das OLG Hamm (Az. 20 U 174/16).
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Quelle: www.datev.de