Auffahrunfall an grüner Ampel wegen Martinshorn

Kategorie: Recht | 27. Juli 2017

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins informiert über eine Entscheidung des LG Hamburg, wonach ein Fahrer, der auf ein anderes Fahrzeug auffährt, das wegen eines Martinshorns bei grüner Ampel angehalten hat, dessen Schaden vollständig ersetzen muss (Az. 306 O 141/16).

Weitere Informationen: Auffahrunfall an grüner Ampel wegen Martinshorn

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Jahresbericht 2024 – Kommission für Qualitätskontrolle . . . ...

Ende 2024 waren 2.623 Praxen zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen . . . ... [weiterlesen]

DStV zum Koalitionsvertrag: Reform des Statusfeststellungsverfahrens . . .

Das Statusfeststellungsverfahren bei der Dt. Rentenversicherung soll Klarheit schaffen, ob . . . ... [weiterlesen]

Archiv