Auffahrunfall an grüner Ampel wegen Martinshorn

Kategorie: Recht | 27. Juli 2017

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins informiert über eine Entscheidung des LG Hamburg, wonach ein Fahrer, der auf ein anderes Fahrzeug auffährt, das wegen eines Martinshorns bei grüner Ampel angehalten hat, dessen Schaden vollständig ersetzen muss (Az. 306 O 141/16).

Weitere Informationen: Auffahrunfall an grüner Ampel wegen Martinshorn

Quelle: www.datev.de

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