Auffahrunfall an grüner Ampel wegen Martinshorn

Kategorie: Recht | 27. Juli 2017

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins informiert über eine Entscheidung des LG Hamburg, wonach ein Fahrer, der auf ein anderes Fahrzeug auffährt, das wegen eines Martinshorns bei grüner Ampel angehalten hat, dessen Schaden vollständig ersetzen muss (Az. 306 O 141/16).

Weitere Informationen: Auffahrunfall an grüner Ampel wegen Martinshorn

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler . . .

Das LG München I hat über die Klage der FC . . . ... [weiterlesen]

Zweiter Bericht zur Anwendung der DSGVO . . .

Die EU-Kommission hat am 25.07.2024 ihren zweiten Bericht zur Anwendung . . . ... [weiterlesen]

Archiv