Aufhebung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege in Bonn rechtmäßig
Kategorie: Recht | 17. Februar 2020
Eine Erlaubnis zur Kindertagespflege ist aufzuheben, wenn die Tagespflegeperson es an der notwendigen Kooperationsbereitschaft und Transparenz gegenüber den Erziehungsberechtigten fehlen lässt. Dies entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 12 B 1351/19).
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Quelle: www.datev.de