Aufstellen und Benutzen eines Wohnmobils zu Wohnzwecken auf einem öffentlichen Parkplatz

Kategorie: Recht | 7. Juli 2020

Das Aufstellen und Benutzen eines Wohnmobils zu Wohnzwecken auf einem öffentlichen Parkplatz verstößt gegen § 37 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinen Gesetzes zum Schutz der Natur und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das entschied das OLG Schleswig-Holstein (Az. 1 Ss-OWi 183/19).

Weitere Informationen: Aufstellen und Benutzen eines Wohnmobils zu Wohnzwecken auf einem öffentlichen Parkplatz

Quelle: www.datev.de

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